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Delegiertenversammlung

Die vereinsrechtliche Ausübung der Mitgliedschaftsrechte erfolgt in der DGIP durch die Delegiertenversammlung, die die Vereinsmitglieder vertritt.

Die meisten satzungsmäßigen Organe der DGIP (Landesverbände, Weiterbildungsinstitute, Fachgruppen und Berufsgruppen) sind mit Sitz und Stimme nach einem bestimmten Schlüssel in der Delegiertenversammlung vertreten; die Arbeitskreise haben ein Vertretungsrecht, sind aber nicht stimmberechtigt. Einzelheiten hierzu regelt die Satzung der DGIP.

Die Delegiertenversammlung hat folgende Aufgaben:

  • Beschluss über den Jahresbericht des Bundesvorstandes, den Kassenbericht und die Entlastung des Bundesvorstandes

  • Beschluss über Anträge des Bundesvorstandes, von Organen der DGIP, von Mitgliedern und Fachmitgliedern

  • Beschluss über die Schiedsordnung und die Finanzordnung

  • Beschluss über die Geschäftsordnung für die Delegiertenversammlung

  • Beratung über die Tätigkeit der Organe und Gliederungen der DGIP

  • Wahl des Bundesvorstandes, der Fachmitglieder für die Schiedsstelle und der Kassenprüfer.

Unsere Delegiertenversammlungen finden in aller Regel im November eines jeden Jahres in Bonn statt. Das Protokoll jeder Versammlung veröffentlichen wir im ersten Quartal des Folgejahres im Internen Mitgliederbereich auf unserer Website.

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