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Aktuelles

Mitgliederrundschreiben vom 15.07.2026: Aktuelle Entwicklungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und zur Honorarabsenkung

 

Liebe Mitglieder,

die vergangenen Wochen waren von einer außergewöhnlichen Dynamik in der Berufspolitik geprägt. Neben der Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) hat es eine wichtige gerichtliche Entscheidung zur geplanten Absenkung der psychotherapeutischen Honorare gegeben. Mit diesem Rundschreiben erfolgt eine Zusammenfassung und erste Einordnung.

4,5 %-Honorarkürzung vorerst gestoppt

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 9. Juli 2026 die sofortige Vollziehung der vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossenen Honorarabsenkung um 4,5 % ausgesetzt. Damit wird die Kürzung zunächst nicht umgesetzt.

Das Gericht folgt in seiner Eilentscheidung wesentlichen Argumenten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und äußert erhebliche Zweifel an der Berechnungsgrundlage der Honorarabsenkung. Insbesondere beanstandet das Gericht den Vergleich von Facharztumsätzen aus dem Jahr 2024 mit prognostizierten psychotherapeutischen Umsätzen für 2026, obwohl sich der Orientierungswert zwischenzeitlich verändert hat.

Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Zwischenerfolg dar. Sie bedeutet jedoch noch keine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Honorarabsenkung. Das Hauptsacheverfahren steht weiterhin aus. Sollte das Gericht später zu einer anderen Bewertung gelangen, können Nachforderungen der Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen.

Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens wurde das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz inzwischen verabschiedet. Die Aussprache dazu im Bundestag am Freitag, den 10.07., verlief außerordentlich hitzig und emotional.

Nach Einschätzung zahlreicher Berufsverbände, der Bundespsychotherapeutenkammer, der Landespsychotherapeutenkammern sowie der DGPT und der VAKJP birgt das Gesetz erhebliche Risiken für die ambulante psychotherapeutische Versorgung. Neben der Streichung von Zuschlägen (z.B. für die TSS-Vermittlung, die Dateneinstellung in der ePA und die ersten 10. KZT-Stunden) wird die Aufhebung der Pflicht zu Angemessenheitsprüfung der psychotherapeutischen Honorare kritisch gesehen ebenso wie die Begrenzung der bislang extrabudgetierten Psychotherapie-Leistungen.

Welche konkreten Auswirkungen dies ab 2027 haben wird, lässt sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen. Vieles hängt von den noch ausstehenden gesetzlichen Konkretisierungen sowie der späteren Umsetzung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen ab. Auch juristische Bewertungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 

Nachbesserungen angekündigt

Ein Ergebnis der intensiven politischen Gespräche der vergangenen Wochen besteht darin, dass die Koalitionsfraktionen selbst Nachbesserungsbedarf eingeräumt haben.

Gemeinsam mit dem Gesetz wurde ein Entschließungsantrag beschlossen. Ein besitzt keine unmittelbare Rechtswirkung, dokumentiert jedoch die politische Absicht der Koalitionsfraktionen, nach der Sommerpause Nachbesserungen für die psychotherapeutische Versorgung gesetzlich umzusetzen.

Vorgesehen sind insbesondere:

  • die Sicherstellung bereits begonnener Behandlungen über den Jahreswechsel hinaus,

  • Ausnahmen von der Budgetierung für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie,

  • Ausnahmen für Behandlungen schwer psychisch erkrankter Menschen sowie weiterer dringlicher Behandlungsfälle,

  • eine Definition solcher dringlichen Fälle durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bis Ende 2026.

 

Der Entschließungsantrag besitzt selbst noch keine Gesetzeskraft. Er dokumentiert jedoch den politischen Willen, die Folgen des Gesetzes teilweise zu korrigieren. Die angekündigten gesetzlichen Änderungen sollen nach der Sommerpause beraten werden.

Was bedeutet das derzeit für die Praxis?

Viele Fragen lassen sich gegenwärtig noch nicht abschließend beantworten.

Fest steht:

  • Die ausgesetzte Honorarkürzung betrifft ausschließlich den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses und ist vom GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu unterscheiden.

  • Das neue Gesetz schafft zunächst den gesetzlichen Rahmen. Die konkrete Honorarverteilung erfolgt anschließend durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. 

  • Zahlreiche Details werden erst im Laufe des Herbstes gesetzlich konkretisiert.

  • Parallel ist mit weiteren sozialgerichtlichen Verfahren zu rechnen.

 

Gerade in dieser Situation erscheint eine sorgfältige Unterscheidung zwischen gesicherten Fakten, politisch angekündigten Änderungen und derzeit noch offenen Fragen besonders wichtig.

Berufspolitik wirkt – auch wenn Ergebnisse Zeit brauchen

Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass berufspolitisches Engagement Wirkung entfalten kann.

Die intensive Arbeit zahlreicher Fachgesellschaften, Berufsverbände, Kammern, Bündnisse und engagierter Kolleginnen und Kollegen hat dazu beigetragen, die Auswirkungen des Gesetzes öffentlich sichtbar zu machen. Dass die Koalition noch vor Inkrafttreten des Gesetzes selbst Nachbesserungsbedarf formuliert und entsprechende Änderungen angekündigt hat, wäre ohne diesen gemeinsamen Einsatz kaum vorstellbar gewesen.

Auch die gerichtliche Aussetzung der Honorarkürzung zeigt, dass fachlich fundierte und juristisch sorgfältig vorbereitete Schritte Wirkung entfalten können.

Die aktuelle Situation bleibt ernst. Aber gerade in Zeiten großer Unsicherheit zeigt sich die Bedeutung des Gemeinschaftsgefühls. Berufspolitik ist selten durch schnelle Erfolge geprägt und keine Aufgabe Einzelner. Sie braucht Ausdauer, fachlichen Dialog und die Bereitschaft, Verantwortung gemeinsam zu übernehmen. Aktuell engagieren sich viele Kolleginnen und Kollegen für die Sicherung der psychotherapeutischen Versorgung, bringen ihre Kompetenz ein und unterstützen sich gegenseitig. Auch wenn nicht alle Ziele erreicht wurden, haben fachliche Argumentation, juristische Schritte und politische Gespräche bereits dazu beigetragen, Entwicklungen sichtbar zu machen und Veränderungen anzustoßen. Die kommenden Monate werden weitere Aufmerksamkeit und gemeinsames Engagement erfordern. Wir danken allen Kolleginnen und Kollegen, die sich an diesem gemeinsamen Prozess beteiligen.

Mit kollegialen Grüßen

Der Vorstand der DGIP

 

 

Links:

https://www.aerztezeitung.de/Politik/Wie-in-einer-Achterbahn-Erst-wird-bei-der-Psychotherapie-gekuerzt-dann-investiert-463741.html

 

https://www.aerzteblatt.de/news/gkv-sparpaket-acht-koalitionare-gaben-keine-zustimmung-48ed62de-8557-4655-92f1-e21aa903e688

 

https://www.g-ba.de/themen/psychotherapie/komplexversorgung-koordinierte-versorgung-schwer-psychisch-erkrankter/

 

https://www.bdp-verband.de/fileadmin/user_upload/BDP/newssystem/presse/pressemitteilungen/pdf/20260713_BDP_PM_BStabG_und_Honorarkuerzungen_Psychotherapie.pdf

 

https://dserver.bundestag.de/btd/21/070/2107016.pdf

 

https://dserver.bundestag.de/btd/21/065/2106559.pdf

 

https://dserver.bundestag.de/btd/21/061/2106130.pdf

Geplante Änderungen der Psychotherapievergütung – Aktueller Stand vor der Bundestagsentscheidung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz - 08.07.2026

Liebe Mitglieder der DGIP,

die gesundheitspolitischen Entwicklungen der vergangenen Tage haben sich erheblich beschleunigt. In kurzen Abständen werden neue Informationen, Änderungsanträge und politische Bewertungen bekannt. Um Sie auf dem aktuellen Stand zu halten, möchten wir die wichtigsten Entwicklungen zusammenfassen.

Am 10. Juli 2026 um 9 Uhr (Liveübertragung über bundestag.de) wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz entscheiden. Trotz zahlreicher Stellungnahmen psychotherapeutischer und ärztlicher Berufsverbände, der Psychotherapeutenkammern, der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie vielfältiger Proteste stehen weiterhin Regelungen im Raum, die erhebliche Auswirkungen auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung haben können.

 

Worum geht es? Und welche Gefahren gibt es?

Gegen die zum 1. April 2026 vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung Klage erhoben. Verschiedene berufspolitische Akteure schätzen diese Klage als aussichtsreich ein.

Bekannt ist auch: Parallel hierzu sieht der Gesetzentwurf vor, bislang extrabudgetär vergütete ärztliche und psychotherapeutische Leistungen künftig wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zu überführen. Neu ist nun, dass gleichzeitig die gesetzliche Regelung entfallen soll, nach der bei psychotherapeutischen Leistungen eine Angemessenheitsprüfung der Vergütung vorgesehen ist (§ 87 Abs. 2c Satz 8 SGB V).

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert den Deutschen Bundestag und der dem Motto: „Gründlichkeit vor Schnelligkeit.“ in einer Gemeinsamen Erklärung von BPtK, Vertreter:innen der Landeskammern und den Gruppensprechern der DPT-Delegierten  ausdrücklich dazu auf, dem Gesetzentwurf in seiner derzeitigen Fassung nicht zuzustimmen. Zugleich appelliert sie an den Bundesrat, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes zu ermöglichen. Nach Auffassung der BPtK gefährden insbesondere die geplante Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen sowie die Streichung der gesetzlichen Angemessenheitsprüfung die wirtschaftlichen Grundlagen psychotherapeutischer Praxen und damit die ambulante Versorgung.

 

Die DGIP schließt sich der Gemeinsamen Erklärung an.

Mit anderen Berufs- und Fachverbänden sehen wir erhebliche Risiken für die Versorgung. Folgende Auswirkungen werden diskutiert:

  • geringere Behandlungskapazitäten und längere Wartezeiten,

  • erschwerte wirtschaftliche Bedingungen für psychotherapeutische Praxen,

  • zunehmende Schwierigkeiten bei der Finanzierung der ambulanten Weiterbildung,

  • eine sinkende Attraktivität der Niederlassung,

  • langfristige Risiken für die Versorgung psychisch erkrankter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener.

 

Gerade für die psychodynamische Psychotherapie besitzt diese Entwicklung besondere Bedeutung. Werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dauerhaft verändert, betrifft dies nicht nur die heutige Versorgung, sondern auch die Qualifizierung zukünftiger Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten. Mehrere Berufsverbände weisen deshalb auf mögliche langfristige Folgen für die Versorgungsstrukturen hin.

Welche konkreten Auswirkungen sich aus den angestrebten gesetzlichen Änderungen ergeben würden, hinge von der späteren Umsetzung durch den Bewertungsausschuss sowie von den Honorarverteilungsmaßstäben der Kassenärztlichen Vereinigungen ab. Zahlreiche Details sind derzeit noch offen.

Welche Aktivitäten laufen derzeit?

Neben der o.g. der Gemeinsamen Erklärung der BPtK und der Klage der KBV begleiten die Berufsverbände, Fachgesellschaften, Psychotherapeutenkammern und Kassenärztliche Vereinigungen das Gesetzgebungsverfahren mit Stellungnahmen, Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern, Demonstrationen und weiteren Initiativen.

Mehrere Verbände empfehlen ihren Mitgliedern derzeit außerdem, sich unmittelbar an die Bundestagsabgeordneten ihres Wahlkreises zu wenden und auf die möglichen Folgen für die psychotherapeutische Versorgung aufmerksam zu machen. Persönliche Schreiben aus dem jeweiligen Wahlkreis können im politischen Entscheidungsprozess durchaus Beachtung finden.

 

Was ist derzeit noch offen?

Zum Zeitpunkt dieses Rundschreibens ist natürlich noch nicht abschließend geklärt, in welcher Form die vorgesehenen Regelungen verabschiedet und anschließend umgesetzt werden. Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen die geplante Abstimmung zum BStabG im Bundestag eingereicht, um eine Verschiebung der Entscheidung zu erreichen (Link siehe unten).

Sowohl das laufende Gesetzgebungsverfahren als auch die spätere Ausgestaltung der Honorarverteilung werden voraussichtlich weiterhin Gegenstand gesundheitspolitischer und juristischer Auseinandersetzungen sein.

Dieses Rundschreiben gibt den Sachstand vom 8. Juli 2026 wieder. Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich derzeit in einer dynamischen Phase. Über wesentliche weitere Entwicklungen werden wir unsere Mitglieder zeitnah informieren.

 

Mit kollegialen Grüßen

Der Bundesvorstand der DGIP

Links:

https://www.bptk.de/pressemitteilungen/angemessenheitspruefung-ist-verfassungsrechtlich-geboten/

 

https://www.aerzteblatt.de/news/gkv-spargesetz-opposition-sauer-uber-zeitplan-erinnerungen-an-den-fall-heimann-c7e623d7-7e37-42c9-9b90-16ad38b569c5

 

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-de-gkv-1184352

 

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestag-gruenen-abgeordneter-janosch-dahmen-reicht-eilantrag-gegen-gkv-gesetz-ein-a-530f4e91-4a71-4a53-8a8b-8e66ea479ed4?sara_ref=re-xx-cp-sh

Berufspolitische Informationen: Honorarkürzungen, Petitionsausschuss und Demonstration in Berlin - 09.06.2026

Liebe Mitglieder,

die aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen beschäftigen unsere Profession weiterhin intensiv. Nachfolgend möchten wir Sie über wichtige Entwicklungen der vergangenen Tage informieren.

  1. Honorarkürzungen: Bundesgesundheitsministerium beanstandet Beschluss nicht

Das Bundesgesundheitsministerium hätte die Möglichkeit gehabt, innerhalb einer gesetzlichen Frist den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zu den 4,5 % Honorarkürzungen in der Psychotherapie formal zu beanstanden. Nach Angaben des Deutschen Ärzteblatts wird das Ministerium von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen:

https://www.aerzteblatt.de/news/honorarabsenkung-in-der-psychotherapie-nicht-beanstandet-c6a390bf-cc20-4f12-ac71-0a04c2ab209e

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hält den Beschluss weiterhin für rechtswidrig, hat Klage eingereicht und will nach eigener Aussage den Rechtsweg ausschöpfen:

https://www.kbv.de/presse/pressemitteilungen/2026/wir-werden-den-rechtsweg-ausschoepfen

  1. Öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Am 8. Juni 2026 befasste sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Anhörung mit der Petition „Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch angemessene Vergütung“.

Die Petition wurde durch die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Katja Udolph vertreten, die die Anliegen der Petition und die Bedeutung einer verlässlichen psychotherapeutischen Versorgung erläuterte. Die Perspektive der psychotherapeutischen Profession wurde ergänzend durch Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), eingebracht.

Auffällig war zunächst, dass Katja Udolph und Andrea Benecke sehr unterschiedliche Rollen einnahmen. Udolph brachte die Perspektive der Versorgungspraxis und die konkrete Belastungssituation ein, während Benecke stärker die fachpolitische und versorgungsstrukturelle Ebene vertrat. Dadurch wurden sowohl die individuelle als auch die systemische Dimension sichtbar. Für die Bundesregierung nahm der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Tino Sorge, teil.

Die Anhörung machte auch deutlich, dass die psychotherapeutische Versorgung inzwischen auf hoher politischer Ebene diskutiert wird. Zugleich zeigte sich ein Spannungsfeld zwischen den von Psychotherapeut:innen geschilderten Versorgungsrealitäten und den politischen Debatten über Finanzierung, Steuerung und Struktur des Versorgungssystems. Wiederholt wurden Fragen nach Effizienz, Bedarfsplanung, Versorgungssteuerung und den Kosten psychotherapeutischer Leistungen gestellt. Demgegenüber wurde von psychotherapeutischer Seite auf lange Wartezeiten, regionale Versorgungsengpässe, die besondere Situation von Kindern und Jugendlichen sowie die Risiken der geplanten Kürzungen für die zukünftige Versorgung hingewiesen.

Die Diskussion verdeutlichte, dass zentrale Anliegen der Profession weiterhin erklärungsbedürftig bleiben und unterschiedliche Einschätzungen über die Folgen gesundheitspolitischer Entscheidungen für Patient:innen und Behandler:innen bestehen.

Die Aufzeichnung der Anhörung ist über die Mediathek des Deutschen Bundestages abrufbar:

https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7653811

  1. Begleit-Demo in Berlin am 8. Juni 2026, 11-13 Uhr

Zeitgleich zur Anhörung des Petitionsausschusses fand vor den Regierungsgebäuden eine von zahlreichen psychotherapeutischen Verbänden organisierte Demonstration statt. Sie machte sichtbar, dass die Anliegen der Petition von vielen Kolleg:innen unmittelbar mitgetragen werden. Unter dem Motto „Gemeinsam stark – Demo gegen Kürzungen in der Psychotherapie!“ versammelten sich zeitweise mehr als 500 Psychotherapeut:innen und Unterstützer:innen.

Die Petition zur Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung wurde symbolisch übergeben. Sie kann noch einige Tage unterzeichnet werden; am 8. Juni um 14:00 Uhr hatte sie bereits über 140.000 Unterstützer:innen.

Es wurde demonstriert für eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung, gegen Honorarkürzungen und insbesondere gegen die Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.

In den Redebeiträgen wurde die Menge immer wieder dazu aufgerufen, laut zu werden, damit die politischen Entscheidungsträger die Anliegen der Profession wahrnehmen. Diesem Aufruf kamen die Teilnehmenden mit großem Engagement nach – die Demonstration war deutlich hör- und sichtbar. Obwohl ein Montagvormittag für viele Psychotherapeut:innen schwer mit dem Praxisalltag vereinbar ist, war die Beteiligung beachtlich. Auch vom Alfred Adler Institut Berlin waren zahlreiche Gesichter vertreten.

Die Stimmung wurde als engagiert und kämpferisch beschrieben; zugleich waren die Sorge um die Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung und die Verärgerung über die geplanten Veränderungen deutlich spürbar.

 

Offiziell war die Demonstration bis 13:00 Uhr angekündigt. Nachdem die Vertreter:innen des Berufsstandes im Ausschuss angehört worden waren, wurden Inhalte und Rückmeldungen aus dem Livestream der Sitzung mit den Demonstrierenden geteilt. Einige Beiträge aus der Anhörung wurden dabei kritisch aufgenommen. Irritation entstand insbesondere dort, wo Fragen der Versorgungssteuerung, der Struktur des psychotherapeutischen Versorgungssystems und der bestehenden Organisationsformen im Vordergrund standen. Auch die wiederholte Einschätzung einzelner Akteure, die Honoraranpassungen seien rechtlich gerechtfertigt, stieß auf deutlichen Widerspruch. Bei vielen Teilnehmenden entstand dadurch der Eindruck, dass die Auswirkungen der aktuellen Reformen auf die psychotherapeutische Versorgung und den Berufsstand nicht überall in ihrer Tragweite wahrgenommen werden.

 

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Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass die berufspolitische Auseinandersetzung mit den geplanten Veränderungen auch nach der Anhörung weitergeführt werden muss. Bereits heute warten viele Patient:innen über lange Zeit auf einen Behandlungsplatz. Gleichzeitig wächst der Druck auf die ambulante Versorgung.

Unser herzlicher Dank gilt Hanna Brögeler für den Demonstrationsbericht sowie allen Kolleg:innen, Aus-/Weiterbildungsteilnehmenden und Institutsangehörigen, die sich an der Demonstration beteiligt haben. Besonders freuen wir uns über die sichtbare Beteiligung des Alfred Adler Instituts Berlin und das Engagement vieler Kolleg:innen vor Ort (siehe Bilder).

 

Mit kollegialen Grüßen

Ihr Bundesvorstand der DGIP

Fotos, intern:  Berliner Demo am 08. Juni 2026

Mitgliederrundschreiben vom 02.06.2026 - Aktuelle berufspolitische Entwicklungen: Petition, Demonstrationen und Weiterbildung 

 

Liebe Mitglieder der DGIP,

die berufspolitischen Entwicklungen der vergangenen Wochen betreffen die psychotherapeutische Versorgung und die Zukunft unseres Berufsstandes in erheblichem Maße.

Nach der bereits zum 1. April 2026 wirksam gewordenen Honorarkürzung um 4,5 % stehen mit dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz weitere Veränderungen im Raum, die erhebliche Auswirkungen auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sowie die langfristige Versorgungsstruktur haben könnten. Diskutiert werden unter anderem die Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in gedeckelte Budgets sowie weitere Einschränkungen der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen. Zahlreiche psychotherapeutische Verbände und Fachgesellschaften weisen darauf hin, dass dadurch eine weitere Verknappung von Behandlungsangeboten, längere Wartezeiten und zusätzliche Belastungen für Praxen entstehen könnten.

Ein deutliches Zeichen für die Dringlichkeit der aktuellen Entwicklungen ist die Bundestagspetition „Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch angemessene Vergütung“. Sie wurde bereits von mehr als 125.000 Personen unterstützt und hat damit das erforderliche Quorum deutlich überschritten. Am 8. Juni 2026 wird die Petition öffentlich im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beraten.

Die Petition kann weiterhin gezeichnet werden:


https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_03/_22/Petition_196912.html

Begleitend zur Anhörung findet am Montag, den 8. Juni 2026, von 11:00 bis 14:00 Uhr eine weitere gemeinsame Demonstration psychotherapeutischer Verbände und Fachgesellschaften in Berlin statt. Sie wird von den im Gesprächskreis II (GK II) zusammengeschlossenen Organisationen getragen und wird unmittelbar gegenüber dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in der Paul-Löbe-Allee zu finden sein.

Auch die Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zur psychotherapeutischen Versorgung am 20. Mai 2026 hat gezeigt, dass die aktuellen Entwicklungen inzwischen auf breiter politischer Ebene diskutiert werden. Thematisiert wurden insbesondere die Versorgungssituation von Kindern und Jugendlichen, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung, die Auswirkungen der Honorarkürzungen sowie die möglichen Folgen einer erneuten Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen. Die Anhörung machte zugleich deutlich, dass die psychotherapeutische Versorgung zunehmend als gesundheitspolitisches Zukunftsthema wahrgenommen wird.

Neben den aktuellen Auseinandersetzungen um die ambulante Versorgung bleibt die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung ein zentrales berufspolitisches Thema. Bundesweit finden hierzu weitere Demonstrationen und Aktionen statt, die insbesondere von der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo), PiW-Initiativen und regionalen Bündnissen getragen werden.

Aktuell angekündigt sind:

• Hannover: 10.06.2026, 12:30 Uhr, anlässlich der Gesundheitsministerkonferenz (Designhotel Wienecke XI, Hildesheimer Straße 380)

• Konstanz: 10.06.2026, 17:00 Uhr, Herosé-Park

• Bonn: 13.06.2026, 14:00 Uhr, Münsterplatz

• Dortmund: 13.06.2026, 14:00 Uhr, Platz der Deutschen Einheit

• Stuttgart: 13.06.2026, 14:30 Uhr, Ort noch unklar

• Kassel: 13.06.2026, Uhrzeit und Ort noch unklar

(Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die aktuellen Informationen auf den Seiten der regionalen Aktionsbündnisse und Veranstalter.)

Wir möchten unsere Mitglieder ermutigen,

• die Bundestagspetition weiterhin zu unterstützen und bekannt zu machen,

• die Entwicklungen rund um das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz aufmerksam zu verfolgen,

• sich – wenn möglich – an Demonstrationen und berufspolitischen Aktionen zu beteiligen,

• Weiterbildungsteilnehmende und junge Kolleg*innen in ihrem Engagement zu unterstützen,

• die gemeinsamen Anliegen unserer Profession weiterhin sichtbar und solidarisch zu vertreten.

Die aktuellen Herausforderungen betreffen unterschiedliche Bereiche unserer Profession. Umso wichtiger erscheint es, die Kräfte zu bündeln und die Interessen der psychotherapeutischen Versorgung, der Weiterbildung und der psychodynamischen Verfahren gemeinsam zu vertreten.

Mit kollegialen Grüßen

Ihr Bundesvorstand der DGIP

MITGLIEDERRUNDSCHREIBEN vom 19.05.2026: Demos, Bundestagspetition, Gesundheitsausschusssitzung, Gutachterverfahren

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die vergangenen Wochen waren berufspolitisch von intensiven Entwicklungen geprägt. Zugleich zeigt sich vielerorts eine bemerkenswerte Solidarität innerhalb unserer Profession und zwischen den psychotherapeutischen Verbänden.

Die Demonstration zur Sicherung der Psychotherapie am 17.05.2026 in Köln (Bilder unten) war gut besucht und von einer ermutigenden Stimmung getragen, zu der auch die Rede unseres Mitglieds Mark Alcock beitrug. Anwesend waren unter anderem Kolleg:innen aus dem Düsseldorfer, dem Delmenhorster sowie dem Kölner AAI-Institut. Auch die Redebeiträge von Vertretern der SPD und der Grünen wurden von vielen Teilnehmenden als hoffnungsspendend erlebt. Insgesamt zeigte sich erneut, dass die aktuellen Entwicklungen viele Kolleg:innen bewegen und die Bereitschaft wächst, sich gemeinsam berufspolitisch einzubringen. Wir danken für das Engagement.

Im Zusammenhang mit den Honorarkürzungen und den aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen möchten wir außerdem auf die derzeit noch laufende Bundestagspetition aufmerksam machen:

„Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch angemessene Vergütung“

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_03/_22/Petition_196912.$$$.a.u.html

 

Diese Petition wurde nicht von der DPtV selbst eingereicht. Nach dem Kürzungsbeschluss waren offenbar mehrere Petitionen beim Bundestag eingegangen; der Petitionsausschuss entschied sich schließlich für diese Eingabe. Die Berufsverbände unterstützen die Petition inzwischen offiziell. Wir möchten uns diesem Aufruf anschließen und unsere Mitglieder herzlich bitten, die Petition ebenfalls zu unterstützen. Die Mitzeichnung ist noch bis zum 09.06.2026 möglich.

Darüber hinaus wurde die DGPT als Auskunftsperson zur öffentlichen Sitzung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages am 20.05.2026 eingeladen. Gegenstand der Anhörung sind Anträge zur psychotherapeutischen Versorgung, zur Weiterbildung sowie zur Konsiliarberichtspflicht. Die DGPT hat nach ausführlicher Beratung mit dem Erweiterten Vorstand, bei dem wir als DGIP-Vorstand ebenfalls vertreten waren, entschieden, die Einladung anzunehmen und die fachliche Perspektive der psychodynamischen Verfahren in den parlamentarischen Prozess einzubringen.

Gleichzeitig wurde von Seiten der DGPT transparent gemacht, dass die Nominierung der DGPT irritierenderweise auf Vorschlag der AfD-Fraktion erfolgte und hierzu weder Kontakte gesucht noch gepflegt wurden. Die Teilnahme erfolgt in Anerkennung der demokratisch-parlamentarischen Strukturen sowie aus fachlicher Verantwortung gegenüber der psychotherapeutischen Versorgung und Ausbildung.

Ein weiterer wichtiger Bereich betrifft die aktuellen Entwicklungen rund um das Gutachterverfahren. Wie einige von Ihnen vielleicht bereits erfahren haben, wurde die Digitalisierung des Gutachterverfahrens beschlossen.

 

Dies bedeutet nach derzeitiger Einschätzung zugleich eine relevante Stabilisierung und Fortschreibung des Gutachterverfahrens über 2027 hinaus. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Honorarentwicklungen gewinnt die Sicherung der Richtlinienverfahren und ihrer genehmigungsgebundenen Struktur nochmals an Bedeutung.

Es werden insbesondere jüngere Kolleg:innen sowie Kolleg:innen mit ausschließlich tiefenpsychologisch fundierter Fachkunde ausdrücklich ermutigt, sich perspektivisch für eine Gutachtertätigkeit zu interessieren und in diesen Bereich hineinzuwachsen. Die aktive Beteiligung psychoanalytisch und tiefenpsychologisch arbeitender Kolleg:innen bleibt auch künftig bedeutsam, um die Stimme der psychodynamisch begründeten Verfahren innerhalb der Qualitätssicherung und gegenüber KBV und Krankenkassen zu stärken.

Für Herbst 2026 ist ein digitales Informationstreffen geplant, bei dem Rahmenbedingungen erläutert und Fragen zur Gutachtertätigkeit beantwortet werden sollen.

Interessierte Kolleg:innen können sich bereits jetzt an die Leiterinnen der Gutachterkonferenz wenden:


anneaspringer@online.de
dr.rueth-behr@t-online.de

 

Außerdem möchten wir auf die bundesweiten Demonstrationen zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung aufmerksam machen, die im Aktionsmonat Mai in mehreren Städten stattfinden werden. Organisiert werden diese unter anderem von der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) sowie weiteren Initiativen und lokalen Bündnissen engagierter Psychotherapeut:innen in Weiterbildung.

Geplante Termine u.a in Trier, Tübingen, Konstanz, Neuruppin, Berlin, Leipzig, Göttingen und Jena finden Sie hier: https://psyfako.org/weiterbildung/

Die vergangenen Wochen haben erneut gezeigt, wie wichtig es ist, dass wir als Profession im Austausch bleiben, unsere Perspektiven bündeln, solidarisch und generativ miteinander handeln. Dies war auch eine der zentralen Quintessenzen des GK II Ende April, die von Vertreter:innen unterschiedlichster Verbände getragen wurde.

Mit herzlichen kollegialen Grüßen,

Ihr Vorstand der DGIP

Foto, intern: Individualpsychologische Kolleg*innen bei der Kölner Demo am 17. Mai 2026

Bericht zur Demonstration am 15.04.2026 in Berlin vom 16.04.2026

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 15. April 2026 fanden bundesweit in insgesamt elf deutschen Städten Demonstrationen gegen die geplanten Kürzungen in der psychotherapeutischen Versorgung statt. Aktionen gab es u.a. in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Hannover, Stuttgart, Wiesbaden, Trier, Kiel, Bremen und Würzburg. Weitere Demos sind geplant.

Zur größten Demo in Berlin, zu der ein breites Bündnis psychotherapeutischer Berufs- und Fachverbände aufgerufen hatte, versammelten sich rund 4.000 Teilnehmende. Im Zentrum der Kundgebung standen klare gesundheitspolitische Botschaften: Psychotherapeutische Versorgung wurde als zentraler Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung betont. Besonders hervorzuheben sind berufspolitische Beiträge aus dem analytischen Feld sowie aus der Psychotherapeutenkammer, Wissenschaft und der Politik. Mehrfach wurde darauf verwiesen, u.a. von Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen), dass Investitionen in Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene nicht nur individuell wirksam sind, sondern auch gesamtgesellschaftlich ökonomisch sinnvoll bleiben, da sie Folgekosten in anderen Versorgungsbereichen reduzieren. In den Reden wurde auch betont, dass psychotherapeutische Leistungen im Vergleich zu anderen Bereichen der GKV-Versorgung weiterhin einen vergleichsweise geringen Kostenanteil ausmachen.

Ein zentrales Anliegen der Demonstrierenden war die Aufforderung an das BMG, den Beschluss des Bewertungsausschusses zu überprüfen sowie weitere Maßnahmen zu unterlassen, die die psychotherapeutische Versorgung strukturell schwächen könnten. In diesem Zusammenhang wurde auch darauf hingewiesen, dass Bundesgesundheitsministerin Nina Warken angekündigt hatte, einen Großteil der Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit umsetzen zu wollen. Vor diesem Hintergrund wurde mehrfach betont, dass die aktuellen berufspolitischen Auseinandersetzungen einen langen Atem erfordern. Psychotherapeut*innen, so wurde u. a. von Ronald Schelte (DGPT) formuliert, seien hierfür in besonderer Weise gerüstet – eine Perspektive, die die Notwendigkeit von Ausdauer und kontinuierlichem Engagement unterstrich, was angesichts der sich abbildenden Entwicklungen eine realistische Einschätzung gibt. Im Rahmen der Abschlusskundgebung wurde dem GKV-Spitzenverband ein Faktenblatt zur Vergütungssituation überreicht.

Neben den inhaltlichen Forderungen war die Demonstration auch durch eine spürbare kollektive Dynamik geprägt. Viele Kolleg*innen berichteten von einem starken Gemeinschaftsgefühl. Zahlreiche Aus- und Weiterbildungsteilnehmende waren sichtbar beteiligt und engagiert – ein Hinweis darauf, dass die aktuellen Entwicklungen auch als Frage der zukünftigen Versorgung und beruflichen Perspektiven wahrgenommen werden. Für viele Teilnehmende bot die Demonstration zudem die Gelegenheit zu persönlichem Wiedersehen und fachlichem Austausch im öffentlichen Raum – eine Erfahrung, die als verbindend erlebt wurde, auch vor dem Hintergrund eines als problematisch eingeschätzten politischen Anlasses.

Wir danken allen Kolleg*innen und Unterstützer*innen, die im Vorfeld, während der Demonstration sowie in der Nachbereitung mit ihrem Engagement zum Gelingen dieses Aktionstages beigetragen haben.

 

Mit kollegialen Grüßen

Der Bundesvorstand der DGIP

Foto, intern: Individualpsychologische Kolleg*innen bei der Berliner Demo am 15. April 2026

Foto, intern: Individualpsychologische Kolleg*innen bei der Berliner Demo am 15. April 2026

Sachstand zur Überprüfung psychotherapeutischer Leistungen im Bewertungsausschuss vom 17.02.2026

Liebe Mitglieder der DGIP,

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in den vergangenen Wochen sind im Zusammenhang mit der Überprüfung psychotherapeutischer Leistungen durch den Bewertungsausschuss (BA) unterschiedliche Informationen und Darstellungen in Umlauf geraten. Der Vorstand der DGIP möchte hierzu eine sachliche Einordnung geben, um die aktuellen berufspolitischen Prozesse nachvollziehbar zu machen.

Der Bewertungsausschuss, paritätisch besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern des GKV-Spitzenverbandes und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), überprüft aktuell in jährlichen Abständen die Angemessenheit der Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen. Grundlage dieser Prüfungen sind unter anderem aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes zur Kostenentwicklung in den Praxen.

Im Rahmen der laufenden Beratungen wurden von Seiten des GKV-Spitzenverbandes Forderungen nach 10%ige-Einsparungen im Bereich ambulanter psychotherapeutischer Leistungen thematisiert. Genannt werden dabei bislang vor allem nicht antragspflichtige Leistungen des Abschnitts 35.1 EBM, insbesondere psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung sowie die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung.

Diese Leistungen erfüllen zentrale Funktionen in der ambulanten Versorgung, etwa bei Erstabklärung, Indikationsstellung, Krisenintervention und der Vorbereitung weiterführender Behandlungen. In berufspolitischen Prüf- und Verhandlungsverfahren werden solche niedrigschwelligen, steuerungsrelevanten Leistungsbereiche häufig zuerst benannt. Ihre Thematisierung markiert daher zunächst den Einstieg in eine Kosten- und Strukturdebatte und bedeutet für sich genommen noch keine getroffene oder rechtlich abgesicherte Entscheidung.

In einzelnen Darstellungen wird darüber hinaus pauschal auch auf den Abschnitt 35.2 EBM verwiesen, der die antragspflichtigen Leistungen der Richtlinienpsychotherapie umfasst. Zu konkreten Gebührenordnungspositionen oder zu möglichen Veränderungen in diesem Bereich liegen derzeit jedoch keine belastbaren oder spezifizierten Informationen vor. Antragspflichtige Leistungen unterliegen zudem einem engeren rechtlichen Rahmen.

Die Sitzung des Bewertungsausschusses vom 21. Januar 2026 hat keine Entscheidung zu Honoraranpassungen getroffen. Die nächste Sitzung ist für den 11. März 2026 vorgesehen. Sollte zwischen GKV-Spitzenverband und KBV keine Einigung erzielt werden, sieht das gesetzlich geregelte Verfahren die Anrufung des erweiterten Bewertungsausschusses mit unparteiischen Mitgliedern vor.

Aus Sicht der DGIP ist für ihre Mitglieder derzeit festzuhalten:
– Es liegt keine beschlossene Honorarkürzung vor.
– Es handelt sich um ein laufendes, formal geregeltes Prüf- und Verhandlungsverfahren.
– Genannt werden bislang überwiegend nicht antragspflichtige Leistungen des Abschnitts 35.1 EBM.
– Aussagen zu möglichen Auswirkungen auf antragspflichtige Richtlinienpsychotherapie sind derzeit nicht konkretisiert.

Über neue, belastbare Informationen werden wir Sie zeitnah informieren.

Mit kollegialen Grüßen

Der Vorstand der DGIP

Die Frage der Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten hat es in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD geschafft!

Die Bemühungen vieler berufspolitisch Aktiver sind geglückt, die Frage der Finanzierung der zukünftigen Weiterbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit im Koalitionsvertrag der neu gebildeten Bundesregierung zu verankern. Dieses notwendige Projekt findet sich neben diversen anderen Vorhaben zum Bereich Psychotherapie im Abschnitt 4. 2  (Gesundheit und Pflege) des Koalitionsvertrages. Dort heißt es u. a.: „Die Bedarfsplanung passen wir im Hinblick auf Kinder und Jugendliche und auf die Verbesserung der Versorgung im ländlichen Raum an und stellen die Weiterbildungsfinanzierung in der Psychotherapie sicher.“ Dies ist ein Erfolg! - und doch nur ein kleiner Zwischenerfolg. Die Ausgestaltung einer möglichen Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung bleibt noch offen; ebenso die Frage, ob und wie die Weiterbildung finanziert werden soll angesichts des zugleich im Koalitionsvertrag niedergelegten Zieles, die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren.

PRESSEMITTEILUNG

Psychotherapeut*innen mahnen zu Toleranz und Wahrung der Grundrechte – Positionierung des Gesprächskreis II vom 05. Februar 2024

Krieg in der Ukraine

Zur Unterstützung der ukrainischen Kolleginnen und Kollegen haben die DGIP, deren Vorsitzende Frau Dr. Hanna Marx und das AAI Aachen-Köln im April 2022 an den Ukrainischen Verein für IP (UAIP) eine Spende in Höhe von jeweils 1.000,- € geleistet. Einen Brief der UAIP an die IAIP von Anfang März 2022 können Sie hier nachlesen.

​https://adler-iaip.net/letter-from-uaip/

Im Ergebnis der Delegiertenversammlung der DGIP 2022 werden die DGIP und das AAI Aachen-Köln im Hinblick auf die Weihnachts - und Winterzeit noch einmal jeweils 2.000,- € an die UAIP spenden. Wer sich den Spenden anschließen möchte, kann dies über den folgenden Link zum Spendenportal tun.

Support for Ukrainian Adlerian Therapists

Berufspolitische Informationen

Pressenotiz zur Förderung des Forschungsprojektes der DGfB zur Entwicklung eines "Deutschen Qualifikationsrahmen Beratung" (DQR) u.a. durch die DGIP - Pressenotiz

Informationen zum PsychThGAusbRefG (vom Dez. 2019) von Herrn Reiner Winterboer, 2. Vorsitzender der DGIP, lesen Sie hier.

Informationen zur Musterweiterbildungsordnung für  Psychotherapeut*innen (Oktober 2022) von Herrn Reiner Winterboer lesen Sie hier.

Gemeinsamer Brief der Psychotherapeutenschaft zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung an den Gesundheitsminister - Pressemitteilung

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Die DGIP e. V. ist aktives Mitglied im Gesprächskreis II, einem Zusammenschluss von 35 psychotherapeutischen Verbänden mit insgesamt mehr als 60.000 Mitgliedern. Folgend finden Sie einige der von der DGIP e.V. unterstützten Resolutionen und Stellungnahmen der Psychotherapieverbände des GK II:

 

Gemeinsame Pressemitteilung von DGPT, VAKJP, DPTV, BVVP und DGVT vom 02. Juni 2025 zum Erstzugangsrecht zu Psychotherapie: 

Praxis- und Stellenausschreibung

Praxisausschreibung

Halber Kassensitz Kinder- und Jugendlichen PT (AP/TP) in Düsseldorf abzugeben:

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