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Aktuelles

Programmbild zur Kleinen Jahrestagung 2026

Kleine Jahrestagung 2026

Zwischen Übertragung und

Algorithmus

Psychotherapie und Beratung im

Zeitalter der KI

Sachstand zur Überprüfung psychotherapeutischer Leistungen im Bewertungsausschuss

Liebe Mitglieder der DGIP,

 ​

in den vergangenen Wochen sind im Zusammenhang mit der Überprüfung psychotherapeutischer Leistungen durch den Bewertungsausschuss (BA) unterschiedliche Informationen und Darstellungen in Umlauf geraten. Der Vorstand der DGIP möchte hierzu eine sachliche Einordnung geben, um die aktuellen berufspolitischen Prozesse nachvollziehbar zu machen.

Der Bewertungsausschuss, paritätisch besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern des GKV-Spitzenverbandes und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), überprüft aktuell in jährlichen Abständen die Angemessenheit der Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen. Grundlage dieser Prüfungen sind unter anderem aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes zur Kostenentwicklung in den Praxen.

Im Rahmen der laufenden Beratungen wurden von Seiten des GKV-Spitzenverbandes Forderungen nach 10%ige-Einsparungen im Bereich ambulanter psychotherapeutischer Leistungen thematisiert. Genannt werden dabei bislang vor allem nicht antragspflichtige Leistungen des Abschnitts 35.1 EBM, insbesondere psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung sowie die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung.

Diese Leistungen erfüllen zentrale Funktionen in der ambulanten Versorgung, etwa bei Erstabklärung, Indikationsstellung, Krisenintervention und der Vorbereitung weiterführender Behandlungen. In berufspolitischen Prüf- und Verhandlungsverfahren werden solche niedrigschwelligen, steuerungsrelevanten Leistungsbereiche häufig zuerst benannt. Ihre Thematisierung markiert daher zunächst den Einstieg in eine Kosten- und Strukturdebatte und bedeutet für sich genommen noch keine getroffene oder rechtlich abgesicherte Entscheidung.

In einzelnen Darstellungen wird darüber hinaus pauschal auch auf den Abschnitt 35.2 EBM verwiesen, der die antragspflichtigen Leistungen der Richtlinienpsychotherapie umfasst. Zu konkreten Gebührenordnungspositionen oder zu möglichen Veränderungen in diesem Bereich liegen derzeit jedoch keine belastbaren oder spezifizierten Informationen vor. Antragspflichtige Leistungen unterliegen zudem einem engeren rechtlichen Rahmen.

Die Sitzung des Bewertungsausschusses vom 21. Januar 2026 hat keine Entscheidung zu Honoraranpassungen getroffen. Die nächste Sitzung ist für den 11. März 2026 vorgesehen. Sollte zwischen GKV-Spitzenverband und KBV keine Einigung erzielt werden, sieht das gesetzlich geregelte Verfahren die Anrufung des erweiterten Bewertungsausschusses mit unparteiischen Mitgliedern vor.

Aus Sicht der DGIP ist für ihre Mitglieder derzeit festzuhalten:
– Es liegt keine beschlossene Honorarkürzung vor.
– Es handelt sich um ein laufendes, formal geregeltes Prüf- und Verhandlungsverfahren.
– Genannt werden bislang überwiegend nicht antragspflichtige Leistungen des Abschnitts 35.1 EBM.
– Aussagen zu möglichen Auswirkungen auf antragspflichtige Richtlinienpsychotherapie sind derzeit nicht konkretisiert.

Über neue, belastbare Informationen werden wir Sie zeitnah informieren.

Mit kollegialen Grüßen

Der Vorstand der DGIP

Die Frage der Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten hat es in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD geschafft!

Die Bemühungen vieler berufspolitisch Aktiver sind geglückt, die Frage der Finanzierung der zukünftigen Weiterbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit im Koalitionsvertrag der neu gebildeten Bundesregierung zu verankern. Dieses notwendige Projekt findet sich neben diversen anderen Vorhaben zum Bereich Psychotherapie im Abschnitt 4. 2  (Gesundheit und Pflege) des Koalitionsvertrages. Dort heißt es u. a.: „Die Bedarfsplanung passen wir im Hinblick auf Kinder und Jugendliche und auf die Verbesserung der Versorgung im ländlichen Raum an und stellen die Weiterbildungsfinanzierung in der Psychotherapie sicher.“ Dies ist ein Erfolg! - und doch nur ein kleiner Zwischenerfolg. Die Ausgestaltung einer möglichen Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung bleibt noch offen; ebenso die Frage, ob und wie die Weiterbildung finanziert werden soll angesichts des zugleich im Koalitionsvertrag niedergelegten Zieles, die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren.

PRESSEMITTEILUNG

Psychotherapeut*innen mahnen zu Toleranz und Wahrung der Grundrechte – Positionierung des Gesprächskreis II vom 05. Februar 2024

Krieg in der Ukraine

Zur Unterstützung der ukrainischen Kolleginnen und Kollegen haben die DGIP, deren Vorsitzende Frau Dr. Hanna Marx und das AAI Aachen-Köln im April 2022 an den Ukrainischen Verein für IP (UAIP) eine Spende in Höhe von jeweils 1.000,- € geleistet. Einen Brief der UAIP an die IAIP von Anfang März 2022 können Sie hier nachlesen.

​https://adler-iaip.net/letter-from-uaip/

Im Ergebnis der Delegiertenversammlung der DGIP 2022 werden die DGIP und das AAI Aachen-Köln im Hinblick auf die Weihnachts - und Winterzeit noch einmal jeweils 2.000,- € an die UAIP spenden. Wer sich den Spenden anschließen möchte, kann dies über den folgenden Link zum Spendenportal tun.

Support for Ukrainian Adlerian Therapists

Berufspolitische Informationen

Pressenotiz zur Förderung des Forschungsprojektes der DGfB zur Entwicklung eines "Deutschen Qualifikationsrahmen Beratung" (DQR) u.a. durch die DGIP - Pressenotiz

Informationen zum PsychThGAusbRefG (vom Dez. 2019) von Herrn Reiner Winterboer, 2. Vorsitzender der DGIP, lesen Sie hier.

Informationen zur Musterweiterbildungsordnung für  Psychotherapeut*innen (Oktober 2022) von Herrn Reiner Winterboer lesen Sie hier.

Gemeinsamer Brief der Psychotherapeutenschaft zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung an den Gesundheitsminister - Pressemitteilung

Die DGIP e. V. ist aktives Mitglied im Gesprächskreis II, einem Zusammenschluss von 35 psychotherapeutischen Verbänden mit insgesamt mehr als 60.000 Mitgliedern. Folgend finden Sie einige der von der DGIP e.V. unterstützten Resolutionen und Stellungnahmen der Psychotherapieverbände des GK II:

 

Gemeinsame Pressemitteilung von DGPT, VAKJP, DPTV, BVVP und DGVT vom 02. Juni 2025 zum Erstzugangsrecht zu Psychotherapie: 

Praxis- und Stellenausschreibung

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