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Annemarie-Wolff-Fonds

Aus Sympathie und Interesse an der Förderung und Weiterentwicklung der Individualpsychologie in Deutschland und Europa hat Frau Ursula Heuss-Wolff im Andenken an ihre Mutter Annemarie Wolff, geborene Richter (1900-1945) der DGIP e. V. im Jahr 2004 einen größeren Geldbetrag zweckgebunden gespendet. Die in dem sogenannten Annemarie-Wolff-Fonds zur Verfügung gestellten Mittel sollen nach dem Willen der Stifterin dazu verwendet werden, die Aus- und Fortbildung in individualpsychologischer Beratung und Therapie, vorzugsweise in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, zu unterstützen.In erster Linie werden die Mittel des Fonds zur Unterstützung von Ausbildung, Fort- und Weiterbildung oder Therapie in Gestalt von Ausbildungsdarlehen, Stipendien, Reisekostenzuschüssen und definierten Projekten verwendet. Dabei sollen insbesondere operationelle, auf praktische Wirksamkeit zielende Vorhaben gefördert werden. Mit der Forschung zusammengehende Initiativen können auch einen Teil der Fördermittel beantragen.Über die Form der Mittelvergabe und die Auswahl von Einzelpersonen und Projekten entscheidet der Bundesvorstand der DGIP. Dritte haben gegenüber der DGIP keinen Rechtsanspruch hinsichtlich der Mittelverwendung.Seit der Überreichung des Fondsvermögens verwendet die DGIP die ihr zur Verfügung gestellten Mittel in Anerkennung und Dankbarkeit an Frau Annemarie Wolff, die in der Zeit von 1925 bis Ende 1936 in verschiedenen Stadtteilen Berlins ein auf den Grundlagen der Heilpädagogik und Individualpsychologie aufbauendes Kinderheim führte, unter der Herrschaft des Nationalsozialismus mit dreizehn gefährdeten Kindern in die Emigration gezwungen und im Jahr 1945 im Konzentrationslager Jasenovac ermordet wurde. Die Biografie - Annemarie Wolff-Richter  (1900-1945) - von Ludwig T. Heuss ist 2021 im Schwabe Verlag erschienen.

Antragsrichtlinien für die Vergabe von Mitteln aus dem 
Annemarie-Wolff-Fonds (AWF)

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1. Stiftung

Der Annemarie-Wolff-Fonds zur Förderung individualpsychologischer Ausbildung und Therapie wurde von Ursula Heuss-Wolff gestiftet. Der Fonds ist gestiftet im Andenken an die Mutter der Stifterin, Annemarie Wolff, geb. Richter (1900-1945), die von 1925 bis Ende 1936 ein auf den Grundlagen der Heilpädagogik und Individualpsychologie aufbauendes Kinderheim führte, mit dreizehn gefährdeten Kindern in die Emigration gezwungen und 1945 im Konzentrationslager Jasenovac ermordet wurde. Dem Fonds  werden in den Jahren  2004 bis 2008 jährlich  je 50.000,- Euro  zur Verfügung gestellt.  Die Stifterin hat  im Stiftungsvertrag  vom 17. November 2004 Bestimmungen über Zweck und Verwendung sowie über Vergabe der Mittel getroffen. Diese sind in den Punkten 2 und 4 dieser Richtlinien aufgenommen.

2. Fördermöglichkeiten

Gefördert werden können Vorhaben, die

  • der Aus- und Fortbildung in individualpsychologischer Beratung und Therapie (vorzugsweise der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen) dienen

  • künstlerische (Spiel, Theater, Tanz) und wissenschaftliche Absichten verfolgen

  • der Profilierung der Individualpsychologie im Hinblick auf Qualität und Wirksamkeit dienen

  • der Aufarbeitung der Geschichte der Individualpsychologie dienen

  • die Aus-, Fort- und Weiterbildung von sozial schwachen Kandidatinnen und Kandidaten (Teilstipendium, Stipendium, Reisekostenzuschuss) unterstützen

3. Antragsverfahren

Anträge müssen schriftlich an die Bundesgeschäftsstelle der DGIP erfolgen (Buttermarkt 2, 99867 Gotha). Sie müssen Angaben zu folgenden fünf Punkten enthalten:

a) Wer?

Verantwortliche Antragstellerin/ verantwortlicher Antragsteller, Namen, Anschrift, Ausbildung und Arbeitsbereiche der am Vorhaben maßgeblich Beteiligten.

b) Wieviel?

Summe der beantragten Mittel aus dem Annemarie-Wolff-Fonds, Vorlage eines Kosten- und Finanzierungsplans, ggf. mit einer Aufschlüsselung nach Personal- und Sachkosten; Angaben darüber, ob das dargestellte Vorhaben ausschließlich aus dem Annemarie-Wolff-Fonds finanziert werden soll oder ob es sich um die Beantragung einer Teilfinanzierung handelt.

c) Wann?

Beginn und voraussichtliches Ende des Vorhabens.

d) Was?

Kurze Bezeichnung des Vorhabens.

e) Warum?

Begründung des Vorhabens, insbesondere weshalb es den unter Punkt 2 genannten Kriterien entspricht.

4. Bewilligung

Über die eingegangenen Anträge entscheidet der Bundesvorstand der DGIP im Einvernehmen mit Prof. Dr. Ulrike Lehmkuhl, Berlin.

 

Beschluss des Bundesvorstandes der DGIP vom 30.04.2005

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