DelegiertenversammlungDie vereinsrechtliche Ausübung der Mitgliedschaftsrechte erfolgt in der DGIP durch die Delegiertenversammlung, die die Vereinsmitglieder vertritt. Die meisten satzungsmäßigen Organe der DGIP (Landesverbände, Weiterbildungsinstitute, Fachgruppen und Berufsgruppen) sind mit Sitz und Stimme nach einem bestimmten Schlüssel in der Delegiertenversammlung vertreten; die Arbeitskreise haben ein Vertretungsrecht, sind aber nicht stimmberechtigt. Einzelheiten hierzu regelt die Satzung der DGIP. Die Delegiertenversammlung hat folgende Aufgaben:
Unsere Delegiertenversammlungen finden in aller Regel im November jeden Jahres in Köln statt. Das Protokoll jeder Versammlung veröffentlichen wir dann anschließend in „DGIP-intern“.
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